Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

In meiner täglichen Arbeit mit jungen und alten Patienten ist das Problem der Entscheidungen am Lebensende ein häufiges Thema.

Leider ist nicht klar, ob unser Lebensende mit 30 -50-70 oder 90 Jahren eintritt. Daher sollten wir vorsorgen.

Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht  sind die einzige Sicherheit,

seinen Willen auch in Zeiten der fehlenden Urteilsfähigkeit durchzusetzen.

 

Wer soll für Sie in medizinischen Dingen entscheiden? Dies sollten Sie klären.

 

Es ist nicht erforderlich für die  Vorsorgevollmacht einen Rechtsanwalt oder einen Notar zu beauftragen.

 

Das Bundesjustizministerium hat dazu gute Informationen bereitgestellt.

 

Auch zur  Patientenverfügung gibt es von verschiedenen staatlichen oder konfessionellen Institutionen Vorlagen.

 

 

Patientenverfügung der Hamburger Ärztekammer

 

Falls Sie möchten, bin ich gern bereit, Sie in diesen Fragen zu beraten und die Unterlagen mit Ihnen auszufüllen.

 

Dies ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und kostet 40€.